Auf einer Messe ist jedes Bild voller Marken: Partner, Kunden, Nachbarstände, der Veranstalter selbst. Dieser Ratgeber erklärt in einfachen Worten, wann fremde Logos im Bild unproblematisch sind, wann Sie eine Freigabe brauchen und wie Sie vorbeugen. Praxisleitfaden, keine Rechtsberatung.
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Ein Messevideo zeigt Ihren Auftritt, aber selten nur Ihre eigene Marke. Im Bild sind Logos von Zulieferern, deren Komponenten in Ihrer Maschine stecken, Kundennamen auf einer Referenzwand, Nachbarstände, das Messelogo am Halleneingang und das Herstellerlogo auf dem Laptop Ihres Vertriebsleiters.
Drei Rechtsgebiete spielen hinein, deren Grundzüge Sie kennen sollten:
Die gute Nachricht: Ein Logo, das in einer Messeübersicht zufällig im Hintergrund erscheint, ist in der Regel unproblematisch. Entscheidend ist, wie prominent die fremde Marke ist und was Ihr Video über sie aussagt. Dieser Ratgeber ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung.
Für die Praxis hilft eine Einteilung in drei Stufen:
| Stufe | Beispiel | Übliches Vorgehen |
|---|---|---|
| Hintergrund | Nachbarstand oder Hallenbeschilderung unscharf in einer Totale | Meist unproblematisch |
| Kontext | Logo eines Zulieferers auf einer Komponente in Ihrer Maschine | Sachlich zeigen, nicht herausstellen, Verträge prüfen |
| Hauptrolle | Kundenlogo als Referenz, Partnerlogo im Abspann, Vergleich mit einem Wettbewerber | Schriftliche Freigabe oder rechtliche Prüfung |
Das Urheberrecht kennt dafür den Gedanken des unwesentlichen Beiwerks: Ein Werk, das nur zufällig im Hintergrund erscheint und ausgetauscht werden könnte, ohne dass es jemandem auffällt, ist unkritisch. Sobald es Teil der Bildaussage wird, gilt das nicht mehr.
Ein verbreitetes Missverständnis betrifft die Panoramafreiheit. Sie erlaubt in Deutschland, Gebäude und Kunstwerke zu fotografieren, die sich dauerhaft an öffentlichen Straßen und Plätzen befinden. Für temporäre Stände in einer Messehalle gilt sie nicht. Mehr dazu im Ratgeber Fremde Stände und Produkte im Bild.
Stecken Komponenten bekannter Hersteller in Ihrem Produkt, darf das Video Ihr Produkt so zeigen, wie es ist. Heikel wird es, wenn das Video die fremde Marke in den Vordergrund rückt oder eine Empfehlung nahelegt. Viele Hersteller haben Co-Branding-Regeln oder Partnerprogramme mit Vorgaben zu Logo, Farben und Wortwahl. Prüfen Sie Ihre Verträge, bevor ein Partnerlogo in den Abspann kommt.
Ein Kundenlogo in Ihrem Video sagt: Dieses Unternehmen arbeitet mit uns. Diese Aussage braucht eine Freigabe, am besten schriftlich und mit Angabe, wo das Logo erscheint. Manche Kundenbeziehungen sind vertraulich, dann ist auch eine Referenzwand am Stand kein Freibrief für das Video. Ähnliches gilt für Besucher mit gut lesbarem Firmenausweis: Eine Nahaufnahme am Besprechungstisch kann eine Geschäftsbeziehung andeuten, über die noch niemand öffentlich spricht.
Distributoren und Vertriebspartner stehen oft mit eigenem Logo auf Ihrem Stand. Klären Sie vor der Messe, ob sie im Video erscheinen möchten und ob sie das Material selbst nutzen dürfen. Wie Sie Material für Partner aufbereiten, zeigt der Ratgeber Messematerial für Distributoren und Partner.
Name und Logo einer Messe sind in der Regel eingetragene Marken des Veranstalters. Aussteller dürfen ihre Teilnahme selbstverständlich kommunizieren, etwa mit dem Satz: Besuchen Sie uns auf der Messe. Viele Veranstalter stellen dafür Logos, Banner und Nutzungsregeln im Ausstellerbereich bereit. Diese Regeln unterscheiden sich von Messe zu Messe, prüfen Sie das Ausstellerhandbuch oder den Medienbereich des Veranstalters.
Vermeiden Sie, dass Ihr Video wie ein offizielles Video der Messe wirkt. Das Messelogo gehört nicht groß in den Titel, und Aufnahmen von Eingangsbereichen, Bühnen oder Pressebereichen des Veranstalters sind nicht automatisch für Ihr Marketing freigegeben. Für Aufnahmen außerhalb Ihres Stands gelten oft eigene Regeln.
Ein Video, das Ihr Produkt neben dem eines Wettbewerbers zeigt und dabei Vorteile behauptet, ist vergleichende Werbung. Sie ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt, etwa wenn sie sachlich und nachprüfbar ist und den Wettbewerber nicht herabsetzt. Solche Videos gehören vor der Veröffentlichung in die Rechtsabteilung.
Unterschätzt werden Bildschirme. Läuft auf einem Monitor im Hintergrund ein Fußballspiel, ein Werbespot oder ein fremdes Video, holen Sie damit Inhalte Dritter in Ihren Film. Dasselbe gilt für Präsentationen mit fremden Grafiken. Auf Ihrem eigenen Stand zeigen die Monitore während des Drehs am besten Ihre eigenen Inhalte.
Für Aussteller aus dem Ausland ein weiterer Punkt: Markenrechte gelten territorial. Ein Name oder Logo, das in Ihrem Heimatmarkt unproblematisch ist, kann in der EU für ein anderes Unternehmen eingetragen sein. Das betrifft zuerst Ihre Produkte, aber auch das Video, das sie zeigt.
Bei Pixer fragen wir im Briefing nach Logos, die nicht ins Bild sollen, und achten beim Dreh auf Bildschirme und Hintergründe. Noch einmal der Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Vergleichen, Kampagnen mit großer Reichweite oder Unsicherheit über eine Freigabe fragen Sie Ihre Rechtsabteilung.
Zufällig und unscharf im Hintergrund ist ein fremdes Logo meist unproblematisch.
Ein Kundenlogo behauptet eine Geschäftsbeziehung. Dafür brauchen Sie eine schriftliche Freigabe.
Co-Branding-Regeln und Verträge prüfen, bevor ein Partnerlogo in den Abspann kommt.
Teilnahme zeigen ja, offizieller Anschein nein. Die Regeln stehen im Ausstellerhandbuch.
Fremde Inhalte auf Monitoren holen Rechte Dritter ins Video. Zeigen Sie eigene Inhalte.
Liste im Briefing, aufgeräumter Stand und bewusste Bildgestaltung sparen Arbeit im Schnitt.
In der Regel nicht, wenn sie nur im Hintergrund erscheinen und nicht Thema des Bildes sind. Rückt ein fremder Stand in den Mittelpunkt, wählen Sie einen anderen Ausschnitt oder fragen den Aussteller.
Nur mit Zustimmung der Kunden. Ein Logo als Referenz ist eine Aussage über Ihre Geschäftsbeziehung. Holen Sie die Freigabe schriftlich ein und beachten Sie die Markenrichtlinien des Kunden.
Viele Veranstalter stellen Logos und Banner für Aussteller bereit, mit eigenen Nutzungsregeln. Halten Sie sich daran und vermeiden Sie den Eindruck eines offiziellen Messevideos. Die Details stehen im Ausstellerhandbuch.
Ihr Produkt so zu zeigen, wie es ist, ist in der Regel unkritisch. Stellen Sie die fremde Marke aber nicht werblich heraus und prüfen Sie, ob Ihre Lieferverträge Vorgaben zur Nennung enthalten.
Nehmen Sie den Hinweis ernst, lassen Sie ihn rechtlich prüfen und ersetzen Sie die Szene gegebenenfalls in einer neuen Schnittfassung. Deshalb lohnt es sich, Projektdateien und Rohmaterial eine Weile aufzubewahren.
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