Ein Flug über den eigenen Stand oder das Messegelände sieht in jedem Messefilm eindrucksvoll aus, deshalb kommt die Frage regelmäßig. Dieser Ratgeber erklärt, wer über Drohnenflüge entscheidet, welche Nachweise ein Pilot braucht und welche Alternativen es gibt.
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Wer nach Drohnenaufnahmen fragt, meint meist einen von drei Blicken: den Stand von oben mit seiner ganzen Fläche, einen Flug durch die Halle bis zum eigenen Stand oder die Außenansicht des Messegeländes als Einstieg in den Messefilm. Alle drei Bilder zeigen Größe und Überblick, und das kann eine Kamera auf Augenhöhe nicht.
Bevor Sie planen, lohnt eine ehrliche Frage: Welches dieser Bilder brauchen Sie wirklich, und wofür? Ein Übersichtsbild des Stands für Website und Nachbericht lässt sich oft ohne Drohne lösen. Eine Außenansicht des Geländes gibt es manchmal bereits beim Veranstalter. Ein Flug durch die volle Halle während der Öffnungszeiten ist dagegen kaum umsetzbar, weil er genau dort stattfinden würde, wo sich Menschen drängen.
Drohnenaufnahmen auf Messen sind also kein Standardmotiv, sondern ein Sonderfall mit eigenem Genehmigungsweg. Wer das früh weiß, erlebt am Aufbautag keine Überraschung.
In einer geschlossenen Messehalle gilt zuerst das Hausrecht des Veranstalters. Ob und unter welchen Bedingungen Drohnen fliegen dürfen, steht im Ausstellerhandbuch oder in der Hausordnung. Findet sich dort nichts, fragen Sie beim Aussteller-Service nach, und zwar schriftlich. Eine mündliche Zusage hilft wenig, wenn später der Sicherheitsdienst eingreift.
Auch mit Genehmigung ist die Halle ein schwieriger Flugraum:
Realistisch sind Flüge in der Halle deshalb nur außerhalb der Öffnungszeiten: am Aufbautag nach Abschluss der Arbeiten, früh am Morgen vor Einlass oder nach Messeschluss, jeweils mit Zustimmung des Veranstalters und in Absprache mit den Nachbarständen.
Draußen kommt zum Hausrecht das Luftrecht hinzu. In Deutschland gelten die EU-Drohnenverordnung und die deutsche Luftverkehrs-Ordnung. Für Aussteller heißt das vor allem: Fliegen darf nur ein Pilot, der die Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören in der Regel:
Über Menschenansammlungen darf in der offenen Kategorie nicht geflogen werden, und ein belebter Messeeingang ist genau das. Außerdem kann das Gelände in einem geografischen Gebiet mit Einschränkungen liegen, zum Beispiel in Flughafennähe. Ob das zutrifft, zeigt die Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul). Da sich die Regeln weiterentwickeln, lassen Sie sich die aktuellen Nachweise vom Piloten zeigen und klären Sie Details mit ihm.
Messen mit großen Freigeländen, etwa die InnoTrans in Berlin mit ihrer Gleisausstellung, wecken schnell den Wunsch nach Luftbildern. Auch dort brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung des Veranstalters, denn das Gelände ist Privatgrund.
Ist die Drohne für Ihren Messeauftritt wirklich wichtig, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
Stimmen Sie den Zeitplan des Drohnenpiloten mit Fotograf und Videograf ab, damit sich die Teams am Aufbautag nicht gegenseitig im Bild stehen.
Viele Bilder, die sich Aussteller von einer Drohne erhoffen, entstehen auch auf anderem Weg:
Bei Pixer suchen wir für Übersichtsbilder solche erhöhten Positionen, soweit der Veranstalter sie zugänglich macht, und liefern Fotos und Video innerhalb von 24 Stunden nach Messeende. Ein Luftbild ist ein schöner Einstieg, bringt aber selten Anfragen. Gesprächsszenen, Produkte und Ihr Team tragen einen Messefilm deutlich weiter.
Ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters fliegt keine Drohne, weder in der Halle noch draußen.
Während der Öffnungszeiten sind Hallen und Eingänge voll. Flüge gehören in leere Zeitfenster.
Registrierung, Versicherung und Kompetenznachweis des Piloten vorab zeigen lassen.
Die dipul-Karte zeigt, ob das Gelände in einem Gebiet mit Einschränkungen liegt.
Aufbautag, früher Morgen oder nach Messeschluss sind die realistischen Flugzeiten.
Galerien, Treppen und Obergeschosse liefern den Blick von oben oft ohne Genehmigungsweg.
Nur mit Zustimmung des Veranstalters. In der Halle gilt dessen Hausrecht, auf dem Freigelände zusätzlich das Luftrecht. Prüfen Sie das Ausstellerhandbuch und fragen Sie beim Aussteller-Service schriftlich nach.
Für leichte Drohnen sind manche Anforderungen geringer, die Zustimmung des Veranstalters brauchen Sie trotzdem. Auch eine kleine Drohne darf nicht über Menschenansammlungen fliegen. Welche Regeln für ein bestimmtes Modell gelten, klärt der Pilot.
Wenn Halle oder Gelände leer sind: am Aufbautag nach Abschluss der Arbeiten, früh am Morgen vor Einlass oder nach Messeschluss. Während der Öffnungszeiten ist ein Flug über Besuchern praktisch ausgeschlossen.
Das klären Sie vorab mit dem Veranstalter. Planen Sie einen abgesicherten Flugbereich ein, zum Beispiel mit Netz, und halten Sie die Genehmigung am Stand bereit. Eine Vorführung im Netz ist zugleich ein gutes Foto- und Videomotiv.
Ein spezialisierter Drohnenpilot mit Registrierung, Versicherung und Kompetenznachweis. Stimmen Sie seinen Zeitplan mit Fotograf und Videograf ab, damit Luftbild und Standaufnahmen zusammenpassen.
Aus großer Höhe sind Personen oft nicht erkennbar, bei niedrigen Flügen über dem Stand schon. Informieren Sie Standpersonal und Anwesende vorab und zeigen Sie niemanden gezielt ohne Einwilligung.
Sie wünschen sich den Blick von oben oder vor allem starke Standaufnahmen? Schicken Sie uns Messe, Stand und Wunschmotive, wir planen Fotos und Video für Ihren Messetag.
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