Messe-Lexikon

Recht am eigenen Bild: wer über sein Foto entscheidet

Das Recht am eigenen Bild besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst bestimmt, ob und wie Bilder von ihm veröffentlicht werden. In Deutschland ist es im Kunsturhebergesetz geregelt.

BegriffRechtFür Aussteller
Teamporträt eines Standteams auf einer Messe

Definition

Das Recht am eigenen Bild ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nach Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes, kurz KUG, dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Paragraf 23 KUG nennt Ausnahmen, etwa Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Örtlichkeit erscheinen, oder Bilder von Versammlungen und ähnlichen Vorgängen. Auch bei diesen Ausnahmen sind berechtigte Interessen der Abgebildeten zu berücksichtigen. Wie sich das KUG zur Datenschutz-Grundverordnung verhält, wird rechtlich diskutiert. Für die Praxis bedeutet das: Wer auf Nummer sicher gehen will, holt bei erkennbaren Hauptpersonen eine Einwilligung ein.

Was das für Aussteller bedeutet

Für Aussteller ist vor allem wichtig, wer im Mittelpunkt eines Bildes steht. Ein Foto, auf dem eine einzelne Besucherin groß und erkennbar zu sehen ist, braucht in der Regel ihre Zustimmung. Ein Überblick über eine belebte Halle, in der Menschen nur Teil der Szene sind, wird anders bewertet. Die Grenze ist nicht immer eindeutig, und im Zweifel ist die Einwilligung der sicherere Weg.

Das gilt auch für Ihr eigenes Team. Mitarbeiter haben ebenfalls ein Recht am eigenen Bild. Klären Sie deshalb vor der Messe, wer auf Fotos und in Videos erscheinen möchte, und dokumentieren Sie die Zustimmung. Denken Sie daran, dass Bilder oft lange genutzt werden, auch wenn Personen das Unternehmen später verlassen. Dieser Text ist ein Überblick und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen helfen Anwälte für Medienrecht.

In der Praxis

In der Praxis wird das Recht am eigenen Bild vor allem über die Bildgestaltung berücksichtigt. Wir fotografieren Gespräche so, dass Ihr Team im Vordergrund steht, lassen Besucher im Hintergrund unscharf und fragen nach, bevor eine einzelne Person zum Hauptmotiv wird. Bei Teamfotos sprechen wir vorher ab, wer mit auf das Bild möchte.

Bei Pixer klären wir diese Punkte vor der Messe mit Ihnen und dokumentieren Einwilligungen bei Interviews und Porträts. Wer nicht fotografiert werden möchte, wird nicht fotografiert, und Aufnahmen, bei denen jemand widerspricht, verwenden wir nicht.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe und Ratgeber

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich für jedes Hallenfoto eine Einwilligung?

Nicht unbedingt. Wenn Personen nur als Teil einer Menge oder Kulisse erscheinen, gelten andere Maßstäbe. Im Einzelfall kommt es auf die Umstände an.

Gilt das Recht am eigenen Bild auch für Mitarbeiter?

Ja. Auch Mitarbeiter müssen der Veröffentlichung ihrer Bilder grundsätzlich zustimmen.

Kontakt

Fotograf und Videograf für Ihre nächste Messe

Sie möchten Messefotos, die Menschen respektvoll zeigen? Schreiben Sie uns Messe und Datum, wir besprechen den Ablauf mit Ihnen.

Antwort innerhalb von 24 Stunden. In Messewochen ist WhatsApp am schnellsten.