Messe-Lexikon

Nutzungsrechte: was Sie mit Ihren Messefotos tun dürfen

Nutzungsrechte legen fest, wer ein Foto oder Video wofür, wie lange und wo verwenden darf. Der Urheber räumt sie dem Auftraggeber vertraglich ein.

BegriffRechtFür Aussteller
Detailaufnahme eines Messestands

Definition

Nach deutschem Urheberrecht bleibt der Fotograf oder Videograf Urheber seiner Werke. Übertragen wird nicht das Urheberrecht selbst, sondern Nutzungsrechte. Diese können einfach oder ausschließlich sein und inhaltlich, zeitlich und räumlich beschränkt werden, zum Beispiel nur für Social Media, nur für ein Jahr oder nur für Deutschland.

Was genau vereinbart ist, steht im Angebot oder Vertrag. Fehlt eine klare Regelung, richtet sich der Umfang nach dem Zweck des Auftrags, was im Streitfall zu Unsicherheit führt. Deshalb lohnt es sich, die Nutzungsrechte ausdrücklich und schriftlich festzuhalten, am besten schon im Angebot.

Was das für Aussteller bedeutet

Messefotos und Messevideos werden oft viel breiter genutzt als ursprünglich gedacht: auf der Website, in Anzeigen, im Katalog, von Distributoren im Ausland, in Präsentationen und im nächsten Jahr im Messe-Newsletter. Wenn die Rechte nur für Social Media gelten, wird jede weitere Nutzung zur Rückfrage oder kostet extra.

Klären Sie vor der Buchung, ob die Rechte zeitlich und räumlich unbeschränkt sind, ob sie Werbung und Print einschließen und ob Sie die Bilder an Partner, Händler und Presse weitergeben dürfen. Fragen Sie auch, ob der Urheber genannt werden muss. Wichtig: Nutzungsrechte am Foto ersetzen nicht die Rechte der abgebildeten Personen. Wer erkennbar zu sehen ist, hat eigene Rechte am eigenen Bild, die gesondert zu beachten sind. Das gilt für Besucher ebenso wie für Ihre Mitarbeiter. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

In der Praxis

In der Praxis fällt die Frage nach Nutzungsrechten meist erst auf, wenn ein Händler die Bilder für seinen Katalog anfragt oder eine Agentur eine Anzeige daraus bauen will. Dann ist es gut, wenn die Antwort bereits schriftlich vorliegt.

Bei Pixer sind unbegrenzte Nutzungsrechte in jedem Paket enthalten, für Fotos und Video, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung. Sie dürfen das Material auf allen Kanälen einsetzen und an Partner weitergeben. Das gilt auch für Aufnahmen, die wir am Aufbautag oder bei zusätzlichen Terminen für Sie anfertigen.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe und Ratgeber

FAQ

Häufige Fragen

Darf ich Messefotos an meine Händler weitergeben?

Wenn die Nutzungsrechte das erlauben, ja. Bei Pixer ist die Weitergabe an Partner eingeschlossen.

Muss der Fotograf bei jeder Nutzung genannt werden?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Regeln Sie die Urhebernennung am besten schon im Angebot.

Kontakt

Fotograf und Videograf für Ihre nächste Messe

Sie möchten Fotos und Video ohne Einschränkungen nutzen? Schreiben Sie uns Messe und Datum, unbegrenzte Nutzungsrechte sind in jedem Paket enthalten.

Antwort innerhalb von 24 Stunden. In Messewochen ist WhatsApp am schnellsten.